Das Mindestalter für Schülerpraktikanten beträgt 15 Jahre. Pflichtpraktikum für Studenten, Tätigkeit als Werkstudent Tätigkeiten als Werkstudent oder ein Pflichtpraktikum während des Studiums sind in einigen Bereichen unseres Unternehmens möglich.
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Das bieten wir Unbefristeter ArbeitsvertragÜberdurchschnittliche BezahlungKein GleitzeitkontoUnkomplizierte BetreuungAbwechslungsreiche TätigkeitenSehr hohe ÜbernahmechancenUrlaubs- und WeihnachtsgeldAbschlagszahlungenLohnzahlung bereits vor Mitte des MonatsÜber Jahre gleichbleibende Ansprechpartner Diese Aufgaben werden Sie motivieren: Ganzheitliche Betreuung der Mitarbeitergruppe WSPD (Werkstudenten, Praktikanten, Schülerpraktikanten) für alle Prozesse inkl. Beratung der Führungskräfte, Recruiting, Einstellungen, Vertragsänderungen, Beendigungen, ZeugniserstellungPersonalverwaltung im Bereich ArbeitnehmerüberlassungAdministrative und operative Bearbeitung aller Vorgänge der Arbeitnehmerüberlassung in den relevanten DV?